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Die anwaltliche Tätigkeit bezieht sich hier vornehmlich auf die
Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen, deren Gegenstand
die Absicherung diverser privater Risiken, wie z.B.
Berufsunfähigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, Unfall
und Schaden, ist. Vertretungen im Bereich der Lebensversicherung
beinhalten u.a. die Prüfung der Berechnung ausgezahlter
Versicherungssummen (Rückkaufswert).
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