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Die anwaltliche Tätigkeit bezieht sich hier vornehmlich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen, deren Gegenstand die Absicherung diverser privater Risiken, wie z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, Unfall und Schaden, ist. Vertretungen im Bereich der Lebensversicherung beinhalten u.a. die Prüfung der Berechnung ausgezahlter Versicherungssummen (Rückkaufswert).

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