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Das Sozialrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und wurde in den Sozialgesetzbüchern I bis XII kodifiziert. Es beinhaltet das Recht der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung wie auch Ansprüche gegenüber den Agenturen für Arbeit, Jugendämtern etc. Wir vertreten Mandanten sowohl außergerichtlich wie auch bundesweit vor der Sozialgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht.

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