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Das Sozialrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und wurde in
den Sozialgesetzbüchern I bis XII kodifiziert. Es beinhaltet das
Recht der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und
Pflegeversicherung wie auch Ansprüche gegenüber den Agenturen
für Arbeit, Jugendämtern etc. Wir vertreten Mandanten sowohl
außergerichtlich wie auch bundesweit vor der
Sozialgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht.
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