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Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen beziehen sich insbesondere
auf Kündigungen. Angesichts der wirtschaftlichen Konsequenzen
sind wir aufgrund unserer sozialrechtlichen Ausrichtung in
der Lage, nicht nur die arbeitsrechtlichen Besonderheiten
bei der Vertretung zu berücksichtigen, sondern auch die sich
mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages
ergebenden sozialrechtlichen Aspekte (z.B. Verhängung von
Sperrfristen durch das Arbeitsamt) in die Beratung einzubeziehen.
Außerdem sind wir tätig bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsrenten.
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