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Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen beziehen sich insbesondere auf Kündigungen. Angesichts der wirtschaftlichen Konsequenzen sind wir aufgrund unserer sozialrechtlichen Ausrichtung in der Lage, nicht nur die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Vertretung zu berücksichtigen, sondern auch die sich mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ergebenden sozialrechtlichen Aspekte (z.B. Verhängung von Sperrfristen durch das Arbeitsamt) in die Beratung einzubeziehen. 

Außerdem sind wir tätig bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsrenten.

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